Manager verurteilt wegen Überbezahlung seiner Sekretärin

Bisher war ich überzeugt: „Jeder kann verdienen was er will, er darf uns nur nichts kosten!“

Aber jetzt schauen Sie sich mal diese Geschichte an:

Stolze 500.000 Euro Gehalt kassiert eine Vorzimmerdame von ihrem Manager. Dafür musste dieser hinter Gitter. Trotz fachlich mangelnder Kompetenz der Sekretärin, verschaffte der Geschäftsführer einer Unternehmensberatung ihr ein Jahresgehalt von 360.000 Euro. Dazu erhielt die Sekretärin noch weitere Geldbeträge. Für das Landgericht Frankfurt ein eindeutiger Fall: Verurteilung beider Parteien wegen Betrug zu einer Haftstrafe. Der Manager wurde wegen Betrugs, die Sekretärin wegen Beihilfe verurteilt. Das Unternehmen wurde durch diese extreme Bezahlung erheblich geschädigt.

Das Wort Bevorzugung eines einzelnen Mitarbeiters ist in diesem Fall wohl noch eine Untertreibung.