Formulierungen im Arbeitszeugnis: Geheimcode der Chefs

„Der Mitarbeiter hat stets den Erwartungen des Chefs entsprochen?“ „Was für ein Faulpelz!“ Erfahrene Personaler wundern sich nicht über diese Schlussfolgerung – denn versteckte negative Formulierungen im Arbeitszeugnis haben mittlerweile kuriose Formen angenommen. Ich zeige Ihnen die wichtigsten Tipps, was es zu beachten gibt.

Schöne Formulierungen im Arbeitszeugnis und flache Werbeslogans haben eine große Gemeinsamkeit: nimmt man sie ernst, kann man böse Enttäuschungen erleben. So wie der streitbare Amerikaner, der nach jahrelangem Konsum des Energydrinks Red Bull feststellen musste, dass der zuckerhaltige Inhalt der kleinen blauen Dosen in Wahrheit keine Flügel verleiht, wie in der Werbung versprochen, sondern nur den Bauchumfang vergrößert :-). Der enttäuschte Konsument verklagte den österreichischen Getränkehersteller, andere Red-Bull-Trinker schlossen sich an. Die Sammelklage landete vor dem Bundesgerichtshof in New York und kostete Red Bull vor einigen Jahren 13 Millionen US-Dollar für eine Vergleichszahlung.

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Die Formulierungen im Arbeitszeugnis müssen zwischen den Zeilen gelesen werden.

Arbeitgeber, die auf schöngefärbte Formulierungen im Arbeitszeugnis hereinfallen, erhalten üblicherweise keine Entschädigung. Laut aktueller Rechtsprechung dürfen im Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten sein. Selbst der dümmste, faulste und streitsüchtigste Mitarbeiter hat ein Recht auf ausschließlich positive Formulierungen im Arbeitszeugnis. „Wie wir Mitarbeiter nach ABC unterscheiden habe ich Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.

Formulierungen im Arbeitszeugnis: Jede Endung zählt

Man muss also zwischen den Zeilen lesen können, will man erfahren, wie es um die Leistung des Arbeitnehmers wirklich bestellt ist. Dabei kommt es bekanntlich auf jedes Wort an – bis hin zu den Wortendungen. Zwischen der Formulierung im Arbeitszeugnis „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ und „zu unserer vollen Zufriedenheit“ liegt beispielsweise eine ganze Note. „Vollste“ gilt als Note eins, „voll“ steht für Note zwei.

Mindestens so wichtig ist allerdings auch, was nicht geschrieben steht. „Das Verhalten gegenüber Mitarbeitern war vorbildlich“ bedeutet, dass es Probleme im Kontakt mit Vorgesetzten und Kunden gab: Note vier. Note eins wäre in diesem Fall: „Er wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt“.

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Arbeitszeugnis – Erklärungen

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Positive Formulierungen im Arbeitszeugnis zum Schutz gegen Klage

Nun hat sich mittlerweile allerdings natürlich auch bei den Arbeitnehmern herumgesprochen, dass nicht jede schöne Formulierung im Arbeitszeugnis ein Lob bedeutet. Und auch Arbeitsrichter wissen, dass ein wohlklingender Satz wie „Er hat sich stets bemüht“ für eine künftige Stellensuche den verbalen Super-GAU bedeutet.

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Falsche Formulierungen im Arbeitszeugnis sind ausschlaggebend für zahlreiche Klagen vor dem Arbeitsgericht.

Rund 362.000 Klagen landen jährlich beim Arbeitsgericht – immer wieder geht es dabei auch um die „richtigen“ Formulierungen im Arbeitszeugnis. Um hier unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, ist es verständlich, dass Arbeitgeber im Arbeitszeugnis lieber vorsorglich positivere Formulierungen verwenden, als der Mitarbeiter verdient hätte. Es gibt sogar Arbeitgeber-Kollegen, die diese Problematik umgehen, indem sie ihre scheidenden Mitarbeiter die Formulierungen für das Arbeitszeugnis selbst schreiben lassen.

Greifen Sie zum Telefon – besser als alle Formulierungen im Arbeitszeugnis

Selbst ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist deshalb keine Garantie, dass der vermeintliche A-Mitarbeiter nicht doch ein C-Mitarbeiter ist. Deshalb mein wichtigster Tipp für das Lesen der Formulierungen im Arbeitszeugnis: Glauben Sie nicht alles, was Sie lesen. Besser ist es, zum Telefon zu greifen und Referenzen einzuholen. Dabei empfiehlt es sich, NICHT den aktuellen Arbeitgeber zu befragen, sondern die vorherigen Chefs. Beim aktuellen Arbeitgeber gilt es Vorsicht walten zu lassen. Oft weiß der aktuelle Arbeitgeber nichts vom Wechsel seines Mitarbeiters.

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Keiner weiß besser, ob ein Bewerber für den ausgeschriebenen Job geeignet ist, als dessen ehemaliger Chef. Also fragen Sie ihn! Referenzgespräche sind unverzichtbar.

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Mehr Tipps zu Formulierungen im Arbeitszeugnis und zu anderen wichtigen Personalthemen finden Sie hier auf meiner Homepage www.abc-personal-strategie.de.