Es gibt Menschen, die befassen sich mit ihrem Handy-Vertrag intensiver als mit ihrem Arbeitsvertrag. Dabei ist der Arbeitsvertrag der Anker und Kompass einer erfolgreichen beruflichen Zusammenarbeit. Fünf Punkte sollten deshalb darin geklärt werden.
Es gibt Menschen, die befassen sich mit ihrem Handy-Vertrag intensiver als mit ihrem Arbeitsvertrag. Dabei ist der Arbeitsvertrag der Anker und Kompass einer erfolgreichen beruflichen Zusammenarbeit. Fünf Punkte sollten deshalb darin geklärt werden.
Das Arbeitsrecht ist eine komplizierte Angelegenheit – und ein rotes Tuch für viele Unternehmer. Denn das Arbeitsrecht bietet viele Fallen. Das kann für Arbeitgeber teuer werden. Was darf man, was darf man nicht? Ich verrate Ihnen einen kleinen Merksatz, an den Sie sich im Zweifelsfall erinnern sollten.
Wenn A-Mitarbeiter kündigen, ist der Kündigungsgrund nicht selten der C-Kollege. Ein verständlicher Kündigungsgrund, denn C-Kollegen demotivieren nicht nur. Oft engagieren sie sich sogar aktiv gegen A-Mitarbeiter. Auch mit Mobbing.
So hart es ist: Aber die Kündigung eines A-Arbeitnehmers darf man als Chef nicht persönlich nehmen. Starten Sie stattdessen sofort einen Last-Minute-Notfallplan, um die Katastrophe doch noch zu verhindern. Fünf Tipps, wie Sie als Arbeitgeber jetzt punkten können.
Frech, faul und fehlerhaft: Wer so arbeitet, hat eine fristlose Kündigung verdient. Dabei ist die fristlose Kündigung eines C-Mitarbeiters nicht nur aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig. Sie gehört zur sozialen Verantwortung, die der Arbeitgeber seiner Belegschaft gegenüber hat – aus drei Gründen.