5 Kündigungsgründe für Arbeitgeber – und ein Tipp

Viele Unternehmer leiden an einer tiefsitzenden Kündigungsphobie. Egal, wie unfähig und faul ein Mitarbeiter ist – die Angst des Arbeitgebers vor einem langwierigen und teuren Kündigungsprozess ist größer. Mitunter sogar dann, wenn Kündigungsgründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Fünf wichtige Kündigungsgründe und ein Universal-Tipp für den Notausstieg.

Ein Arbeitsvertrag ist kein Eheversprechen. Auch ohne Kündigungsgründe können Arbeitgeber Fehlbesetzungen beenden.

„Ich wünschte, ich würde endlich ein paar wirklich hieb- und stichhaltige Kündigungsgründe finden“, erzählte mir eine Unternehmerin während einer Tagung und berichtete von den täglichen kleineren Ärgernissen und versteckten abwertenden Kommentaren, die sie durch einen ihrer Mitarbeiter erlebt. „Die Disharmonien sind zu klein, um als Kündigungsgründe zu gelten“, glaubt die Unternehmerin: „Aber sie sind zu groß, um eine entspannte, vertrauensvolle und wirklich effektive Zusammenarbeit zuzulassen.“

Darüber entstand eine wilde Spekulation mit anderen Tagungsteilnehmern zur Frage, welche wichtigen Kündigungsgründe vor Gericht überhaupt Bestand haben. Deshalb habe ich hier nun eine kleine Sammlung bereitgestellt an Kündigungsgründen, die sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.

5 wichtige Kündigungsgründe

Dazu gehören Drohungen, Gewaltanwendung, Sachbeschädigungen oder Veruntreuung.  

  • Grob ehrenverletzende Beleidigungen

Chefs müssen sich weder im Unternehmen noch im Internet als Menschenschinder oder Ausbeuter verunglimpfen lassen, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Az: 3 Sa 644/12).

  • Vorgetäuschte Krankheit

Wer Krankheiten simuliert, um die Arbeit zu schwänzen, hat immer schlechte Karten.

  • Unentschuldigtes Fehlen

Der Arbeitnehmer nimmt sich eigenständig Urlaub? Das geht gar nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az: 2 ABR 19/97)

  • Arbeitsverweigerung

Einen Privatstreik muss kein Chef akzeptieren. Das bescheinigte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az: 5 Sa 111/13) zwei Bodenlegern, die sich weigerten, einen Auftrag zu erledigen, weil sie den Stundenlohn als zu niedrig empfanden.

Kündigung begründen?

Aber selbst wenn keine konkreten Kündigungsgründe genannt werden können, müssen Arbeitgeber einen ungeeigneten Mitarbeiter nicht dauerhaft ertragen. Ein Arbeitsvertrag ist schließlich kein Eheversprechen!

Wie Sie als Arbeitgeber aus einem unglücklichen Arbeitsvertrag wieder herauskommen, verrät Ihnen Hans P. Schwarz, einer der besten Arbeitsrechtsanwälte Deutschlands. Mein Tipp: Besuchen Sie das Seminar „Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Kündigen ohne langwierige und teure Gerichtsverhandlungen“. Hier stellt der erfahrene Jurist alle Tools und rechtlichen Möglichkeiten vor, die Arbeitgeber nutzen können, um auch ohne Kündigungsgründe einen Arbeitsvertrag zu beenden. Praxisnah und fallbezogen.

Um eines klarzustellen: Ich kenne keinen Arbeitgeber, der gerne oder leichtfertig eine Kündigung ausspricht. Aber manchmal ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einfach der beste Weg für alle Beteiligten. Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.