Jeder C-Mitarbeiter ist ein Risikofaktor! Denn lustlose und unzuverlässige Mitarbeiter können jederzeit katastrophale Fehler verursachen. Außerdem produzieren sie Qualitätsmängel, demotivieren Kollegen und verärgern Kunden. Warten Sie nicht, bis Sie genug Gründe für eine juristisch sichere Abmahnung gefunden haben. Wie Sie auch ohne Abmahnung kündigen können.
Aus Angst vor Fehlern bei der Abmahnung und einem teuren Verfahren vor dem Arbeitsgericht wagen es viele Arbeitgeber nicht, sich von unmotivierten und unberechenbaren Mitarbeitern zu befreien. Lieber hofft man, dass der C-Mitarbeiter eines Tages von selbst verschwindet. Oder man versucht, ihm seine Fehler nachzuweisen. Dann bekommt er die erste Abmahnung. Irgendwann erhält er die zweite Abmahnung und vielleicht noch eine Dritte. Bis endlich die Kündigung folgen kann.
Abmahnung ohne Beweise?
Die rechtlichen Hürden für eine verhaltensbedingte Kündigungen liegen sehr hoch. Noch schwieriger ist es, dem Mitarbeiter eine Störung der betrieblichen Ordnung nachzuweisen.
Mein Rat als erfahrener Unternehmer und Personalberater: Halten Sie sich nicht mit einer Abmahnung auf. Wenn Sie diesen Weg beschreiten wollen, brauchen Sie einen langen, langen Atem. Es wird Sie viel Zeit und Nerven kosten, während der C-Mitarbeiter weiterhin sein Unwesen in Ihrem Unternehmen treiben und großen Schaden anrichten kann.
Abmahnung und Kündigung
Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Sie können sich auch ohne Abmahnung von Mitarbeitern trennen! Sie DÜRFEN eine Kündigung schreiben. Jederzeit. Ganz ohne juristisch hieb- und stichfeste Begründungen.
Wie das geht? Denkbar leicht: Tun Sie es einfach! Kündigen Sie – und erwähnen Sie im Kündigungsschreiben keinerlei Kündigungsgrund. KEINEN!
Gleichzeitig mit der Übergabe der Kündigung sollten Sie den Mitarbeiter freistellen bis zum endgültigen Abschied. Damit er nicht auch noch absichtlich Schaden anrichtet.
Kündigung ohne Abmahnung
Warum ist eine Kündigung ohne Abmahnung möglich? Ganz einfach: Weil es nicht verboten ist, eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zu schreiben. Sie müssen sich dann eben nur mit dem C-Mitarbeiter einigen. Das ist erfahrungsgemäß viel leichter (und billiger) als gedacht. Statistisch betrachtet landen nicht einmal 40 Prozent der Kündigungen vor dem Arbeitsgericht – und auch dort enden fast 90 Prozent der Kündigungsstreitigkeiten mit einem Vergleich.
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Versuchen Sie einfach von vornherein, mit einem guten Angebot eine friedliche Trennung zu erreichen. Bleiben Sie auf sachlicher Ebene, diskutieren Sie nicht emotional, machen Sie keine Vorwürfe. Stellen Sie einfach klar, dass Sie für den Mitarbeiter keine Zukunft im Unternehmen sehen.
Kündigen Sie. Und zücken Sie die Geldbörse. Kaufen Sie sich frei. C-Mitarbeiter sind in der Regel leicht „käuflich“ — denn an ihrer Arbeit und an der Firma liegt ihnen ja ohnehin nichts. Und dem Arbeitgeber kommt eine freiwillige Abfindung immer noch billiger als eine monate- oder jahrelange Weiterbeschäftigung.
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